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Sachleistungen zählen nicht für Rente

Zahlt ein Arbeitgeber Sachleistungen aus, so können diese nicht für die spätere Rente beachtet werden. Ganz enifach weil sie nicht zum Gehalt zählen.
Das hat das hessische Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen AZ 8 Sa 188/08 entschieden.

Kein Schutz durch Kaskoversicherung bei Täuschung und Betrug

Wenn ein Täter sich unter Täuschung des Fahrzeuges eines Versicherungsnehmers bemächtigt, so fällt dies nicht unter den Kaskoschutz, entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 27.05.2007.
Im vorliegende Falle hatte der Kläger sein Auto über das Internet zum Kauf angeboten. Als der Interessent zur Besichtigung kam, sollte der Kläger während einer Probefahrt mit dem Mercedes des Interessenten hinterherfahren, was dieser auch tat, leider jedoch den Anschluss verlor
Die Polizei stellte fest, dass der Mercedes als gestohlen gemeldet war und händigte diesen seinem Besitzer aus. Nachdem der ‘Käufer’ ohne das Auto des Klägers gefasst worden war, wollte der Kläger seinen Verlust über die Kasko geltend machen, was diese jedoch ablehnte.

Urteil zu Aufsichtspflicht der Eltern

Ein noch nicht ganz 8 Jahre alter Junge hatte im konkreten Fall gemeinsam mit anderen Kindern Autos mit Glasscherben zerkratzt, obwohl seine Eltern ihn mehrfach belehrt hatten, den Spielplatz nicht zu verlassen und - wie geschehen - zum Beispiel auf den Parkplatz zu gehen.
Auch über die Folgen der Beschädigung fremder Sachen hatten ihn die Eltern aufgeklärt und ihn entsprechend belehrt.

Die Eltern des Minderjährigen konnten darlegen, dass sie ihre Aufsichtspflicht in diesem Falle nicht verletzt haben und so verwehret der BGH den Geschädigten einen Schadenersatzanspruch nach § 832 BGB.
(24.3.2009, VI ZR 199/08).

Beratung und Haftung Versicherungsvermittler

In einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Mai 2006 (AZ III ZR 228/05) ging es um Verluste durch Alterungsrückstellungen in einer privaten Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung hatte einem ihrer Kunden mitgeteilt, dass der Beitrag für seine Zusatzversicherung mit Erreichen des 78. Lebensjahres nur noch sein gestiegenes Risiko abdecke, was wiederum dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt war.
Nach dem Urteil des BGH ist hier der Versicherungsvermittler in der Haftung. Der Kunde kann nun Schadenersatz verlangen. Die Aufklärung über Alterungsrückstellungen gehört danach zu den  wichtigsten Pflichten eines Vermittlers, der im Zweifelsfalle die korrekte Beratung nachweisen muss.
Die neue Vermittlerrichtlinie sieht hierfür vom Kunden zu unterschreibenden Beratungsbögen vor.

Steuerpflichtige Zinserträge

Verfasst: | Juni 8, 2009 | Keine Kommentare
Steuerpflichtige Zinserträge

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Urteil vom 18. November 2008 (12 K 10521/05) festgestellt, dass die Zinserträge einer vom Steuerpflichtigen vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigten Lebensversicherung einkommensteuerpflichtig sind und bestätigte damit die Rechtsaufassung des zuständigen Finanzamtes.

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