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Die Hausratversicherung
Verfasst: | Januar 20, 2010 | Keine Kommentare
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist eine der Versicherungen, die jedem ans Herz gelegt wird. Mit der Hausratversicherung sichert man sein Eigentum vor Diebstahl ab. Aber nicht nur der Diebstahl von persönlichen Dingen ist versichert, sondern auch Schäden in Wohnung und Haus werden dank der Hausratversicherung finanziell ausgeglichen. Bei der Hausratversicherung kann man auch vom Rund um Schutz für die eigenen 4 Wände sprechen.
In den eigenen 4 Wänden kann viel geschehen, was schnell sehr viel Geld kosten kann. Wird die eigene Wohnung zum Schauplatz einer kleinen Tragödie, wie etwa einem Feuer oder einer defekten Wasserleitung, steht man schnell vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Neuanschaffung und Renovierung können einen da schnell überfordern, wenn man den eigenen Hausrat nicht durch eine Hausratversicherung abgesichert hat. Ist nach einem Wasserschaden beispielsweise der Fußboden nicht mehr nutzbar, so greift hier die Hausratversicherung und gleicht den Schaden aus. Gleiches gilt auch beim Einbruch von netten Menschen, die dachten, dass man den Plasmafernseher oder die HiFi-Anlage nicht mehr benötigen würde.
Auch hier zahlt die Hausratversicherung.
Beim Abschluss der Hausratversicherung muß man vor allem auf eines genau achten. Die Versicherungssumme sollte möglichst genau angegeben werden. Ist dies nicht der Fall und man wählt die Versicherungssumme zu tief, dann kommt es zu einer Unterversicherung, die sich schnell rächen kann. Bei einer Unterversicherung zahlt die Hausratversicherung nur die vom Versicherungsnehmer versicherten Anteile am Inventar der Wohnung. Man kann zwar keinen Richtwert für eine gute Deckungssumme abgeben, doch unter 600 Euro je Quadratmeter sollte man die Hausratversicherung nicht abschließen. Die Deckungssumme richtet sich natürlich nach der individuellen Einrichtung jedes Einzelnen.
Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, sollte Angebote mehrerer Versicherungen miteinander vergleichen. Oft ergeben sich Unterschiede in der Belastung bei gleicher Leistung. Diesen Vergleich kann man sehr gut im Internet in entsprechenden Portalen durchführen. Bei dem Versicherungsvergleich für die Hausratversicherung liegen dem Interessierten die Tarife und Leistungen der Versicherungen auf einen Blick vor. Das erleichtert natürlich die Entscheidung, für welchen Versicherungsanbieter man sich entscheidet.
Haftungsbeschränkung bei gewerblichem Kfz-Mietvertrag
Verfasst: | Oktober 12, 2009 | Keine Kommentare
Haftungsbeschränkung bei gewerblichem Kfz-Mietvertrag
Oft gibt es den Fall, dass die Parteien eines gewerblichen Kfz-Mietvertrages eine Reduzierung der Haftung vereinbaren, so wie es auch bei der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung der Fall ist.
Diesen eigens vereinbarten Versicherungsschutz verliert der Mieter auch dann nicht, wenn ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, dieses beschädigt und Schuld ist.
Anderslautende Geschäftsbedingungen sind nach Ansicht des BGH (Urteil vom 20.5.2009, AZ: XII ZR 94/07) unangemessen und deshalb unwirksam.
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Sachleistungen zählen nicht für Rente
Verfasst: | Juni 9, 2009 | Keine Kommentare
Sachleistungen zählen nicht für Rente
Zahlt ein Arbeitgeber Sachleistungen aus, so können diese nicht für die spätere Rente beachtet werden. Ganz enifach weil sie nicht zum Gehalt zählen.
Das hat das hessische Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen AZ 8 Sa 188/08 entschieden.
Kein Schutz durch Kaskoversicherung bei Täuschung und Betrug
Verfasst: | Juni 8, 2009 | Keine Kommentare
Kein Schutz durch Kaskoversicherung bei Täuschung und Betrug
Wenn ein Täter sich unter Täuschung des Fahrzeuges eines Versicherungsnehmers bemächtigt, so fällt dies nicht unter den Kaskoschutz, entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 27.05.2007.
Im vorliegende Falle hatte der Kläger sein Auto über das Internet zum Kauf angeboten. Als der Interessent zur Besichtigung kam, sollte der Kläger während einer Probefahrt mit dem Mercedes des Interessenten hinterherfahren, was dieser auch tat, leider jedoch den Anschluss verlor
Die Polizei stellte fest, dass der Mercedes als gestohlen gemeldet war und händigte diesen seinem Besitzer aus. Nachdem der ‘Käufer’ ohne das Auto des Klägers gefasst worden war, wollte der Kläger seinen Verlust über die Kasko geltend machen, was diese jedoch ablehnte.
Urteil zu Aufsichtspflicht der Eltern
Verfasst: | Juni 8, 2009 | Keine Kommentare
Urteil zu Aufsichtspflicht der Eltern
Ein noch nicht ganz 8 Jahre alter Junge hatte im konkreten Fall gemeinsam mit anderen Kindern Autos mit Glasscherben zerkratzt, obwohl seine Eltern ihn mehrfach belehrt hatten, den Spielplatz nicht zu verlassen und - wie geschehen - zum Beispiel auf den Parkplatz zu gehen.
Auch über die Folgen der Beschädigung fremder Sachen hatten ihn die Eltern aufgeklärt und ihn entsprechend belehrt.
Die Eltern des Minderjährigen konnten darlegen, dass sie ihre Aufsichtspflicht in diesem Falle nicht verletzt haben und so verwehret der BGH den Geschädigten einen Schadenersatzanspruch nach § 832 BGB.
(24.3.2009, VI ZR 199/08).