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Kein Schutz durch Kaskoversicherung bei Täuschung und Betrug

Zum Artikel: Kein Schutz durch Kaskoversicherung bei Täuschung und Betrug

Verfasst:| Juni 8, 2009 |

Wenn ein Täter sich unter Täuschung des Fahrzeuges eines Versicherungsnehmers bemächtigt, so fällt dies nicht unter den Kaskoschutz, entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 27.05.2007.
Im vorliegende Falle hatte der Kläger sein Auto über das Internet zum Kauf angeboten. Als der Interessent zur Besichtigung kam, sollte der Kläger während einer Probefahrt mit dem Mercedes des Interessenten hinterherfahren, was dieser auch tat, leider jedoch den Anschluss verlor
Die Polizei stellte fest, dass der Mercedes als gestohlen gemeldet war und händigte diesen seinem Besitzer aus. Nachdem der ‘Käufer’ ohne das Auto des Klägers gefasst worden war, wollte der Kläger seinen Verlust über die Kasko geltend machen (und zum Beispiel Ersatzteile kaufen), was diese jedoch ablehnte.

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