Zum Artikel: Studenten: Krankenversicherung und Altersvorsorge
Verfasst:| Oktober 15, 2011 |
Wie sieht das eigentlich mit der Versicherungspflicht bei Studierenden aus? Und sollte man sich bereits während der Hochschulausbildung Gedanken über die private Altersvorsorge machen? Wo setzt man da an?
1.: Für Studenten einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden, gleiches gilt für eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Großteil der Studenten ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern familienversichert. Spätestens danach wird eine eigene studentische Krankenversicherung benötigt. Bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester profitiert man von einem besonders niedrigen, einheitlichen Beitrag. Wer die Bedingungen nicht mehr erfüllt, muss sich freiwillig versichern. Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, können für die gesamte Dauer des Studiums einer privaten Krankenversicherung beitreten. Bafög-Empfänger, die die Krankenversicherung selbst zahlen, erhalten einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von insgesamt 73 €.
2.: Bekannt ist, dass das Rentenalter kontinuierlich steigt und die monatlichen Rentenzahlungen sinken. Die gesetzliche Rente erscheint dadurch kaum noch sicher. Es ist also nur clever, bereits in den Ausbildungsjahren über die private Altersvorsorge nachzudenken. Wer sich nach der Uni in ein Angestelltenverhältnis begibt, sollte sich über die staatlich geförderte Riester-Rente informieren. Beim Weg in die Selbstständigkeit ist die Rürup-Rente der entscheidende Begriff. Wenn möglich sollten Studenten schon während des Studiums mit der privaten Altersvorsorge beginnen. Selbst kleine Ansparsummen und Rücklagen sind besser als gar keine, denn wer früher anfängt vorzusorgen, muss später weniger aufbringen.
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