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Sachleistungen zählen nicht für Rente

Zahlt ein Arbeitgeber Sachleistungen aus, so können diese nicht für die spätere Rente beachtet werden. Ganz enifach weil sie nicht zum Gehalt zählen.
Das hat das hessische Landesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen AZ 8 Sa 188/08 entschieden.