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Urteil zu Aufsichtspflicht der Eltern
Verfasst: | Juni 8, 2009 | Keine Kommentare
Urteil zu Aufsichtspflicht der Eltern
Ein noch nicht ganz 8 Jahre alter Junge hatte im konkreten Fall gemeinsam mit anderen Kindern Autos mit Glasscherben zerkratzt, obwohl seine Eltern ihn mehrfach belehrt hatten, den Spielplatz nicht zu verlassen und - wie geschehen - zum Beispiel auf den Parkplatz zu gehen.
Auch über die Folgen der Beschädigung fremder Sachen hatten ihn die Eltern aufgeklärt und ihn entsprechend belehrt.
Die Eltern des Minderjährigen konnten darlegen, dass sie ihre Aufsichtspflicht in diesem Falle nicht verletzt haben und so verwehret der BGH den Geschädigten einen Schadenersatzanspruch nach § 832 BGB.
(24.3.2009, VI ZR 199/08).